Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

von:

Marek Spitczok von Brisinski
Steinmetzstr. 36A
10783 Berlin

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 322037165

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Coachings sind Bestandteil des Zustandekommens eines Vertrags (Anmeldung).  

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Marek Spitczok von Brisinski, ab hier „Veranstalter“ genannt, nach einem Vertrag mit Vertragspartner*in, ab hier „Teilnehmer*in“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Seminare, Coaching und Coachingveranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in den Geschäftsräumen, der eigenen Internetpräsenz und sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Seminare werden vom Veranstalter selbst und in Verbindung mit Kooperationspartner*innen geplant und durchgeführt.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Veranstalter bietet Seminare und Coaching im Sinne von Lebensberatung, persönlicher und beruflicher Entwicklung und im energetisch spirituellen Sinne an.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch elektronische Post oder durch mündliche Absprache oder durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung, entweder elektronisch oder auf dem Postweg sofern Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Jede*r Teilnehmer*in erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung/Auftragsbestätigung ein Bestätigungsschreiben per elektronischer Post.

3.3 Die Teilnahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung ist verbindlich.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer*innen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.

3.6 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird eine im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr/Anzahlung unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des/der Teilnehmer*in für ein Ersatzangebot verwendet.

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. Preisauskunft des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist der Anmeldebestätigungen zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Überweisung außer es sind ausdrücklich andere Modalitäten angegeben oder individuelle Vereinbarungen getroffen worden.

4.3 Im Falle von Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt. 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des/der Teilnehmer*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag (Anmeldung/Teilnahmeerklärung/Auftragsbestätigung) zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. 

5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine*n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Ausnahme ist ein Krankheitsfall oder dem Vorliegen höherer Gewalt, welche eine Anwesenheit verhindert. Dies gilt nicht bei Online-Seminaren, da diese auch nach der Veranstaltung zugänglich sind.

  1. a) Für Seminare gilt: Eine Absage durch Teilnehmer*in ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn auch ohne triftigen Grund kostenfrei. Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10% der Veranstaltungsgebühr erhoben. Vier Wochen vor Beginn des Seminars wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
  2. b) Für Coaching und Einzeltermine gilt: Bei Absage weniger als 2 Tage vor Terminvereinbarung ohne triftigen Grund ist der aktuell gültige Stundensatz als Ausgleichszahlung fällig.

5.3 Für die wiederholte Teilnahme an Modulen von Seminaren besteht die Möglichkeit eines Wiederholertarifs im Ermessen des Veranstalters. Dieser ist individuell und im Voraus abzusprechen.

 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der/die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen.

6.2 Alle im Rahmen der Veranstaltung eingesetzten Seminarleiter*innen/Coaches/ Trainer*innen sind gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

  1. Urheberrecht und spezielle Teilnahmebedingungen

7.1 Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient dem eigenen Lernen des/der Teilnehmer*in. Alle Seminarinhalte und Unterlagen sind und bleiben Eigentum des Veranstalters bzw. weiteren Seminarleiter*innen/Coaches/Trainer*innen und sind urheberrechtlich geschützt. Daher ist der/die Teilnehmer*in durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren oder Veranstaltungen weiter zu geben. Ausnahmen zu dieser Regelung sind schriftlich vom Veranstalter zu genehmigen und erfolgen unter Quellenangabe.

7.2 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer*in an den Veranstaltungsterminen selbst. Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen für den eigenen privaten Gebrauch sind schriftlich vom Veranstalter zu genehmigen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten. 

7.3 Die Teilnahme an den Kursen der Reihe „Die Aura – Bewusstsein. Heilung. Erfüllung.“ berechtigt an der Teilnahme an den weiterführenden Kursen bei Heiko Wenig. Der Veranstalter ist für die Weitergabe der Kurse lizensiert. Der Veranstalter gibt daher die Kontaktdaten nach erfolgter schriftlicher Einverständnis an Heiko Wenig weiter. Es gelten die Richtlinien der DSGVO.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des/der Teilnehmer*in/Auftraggeber*in Stillschweigen zu bewahren.

 

  1. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.   

Stand: August 2023                                                 Gerichtstand: Berlin

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